Caritasverband
Mosel-Eifel-Hunsrück e.V.
Sozialstation Bernkastel-Kues
Entlastung Angehöriger

Entlastung Angehöriger
Durch die ambulante Pflege, die hauswirtschaftliche Versorgung, und speziell durch die Betreuung Demenzkranker entlasten wir in aller Regel zugleich auch die pflegenden oder betreuenden Angehörigen in erheblichem Maße.
Verhinderungspflege
Wenn pflegende Angehörige eine "Auszeit" nehmen möchten, wenn die Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen an der Pflege verhindert ist, kann eine sogenannte "Verhinderungspflege" gewährt werden, d.h. dass der verstärkte Einsatz von Mitarbeitern der Sozialstation über die Pflegekasse finanziert wird.
Sie als Pflegebedürftiger / pflegende Angehörige haben die Möglichkeit, eine Verhinderungspflege bei der Pflegekasse zu beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie zuvor mindestens 6 Monate gepflegt haben.
Bei Pflegesachleistungen werden diese Leistungen weitergeführt und wie bisher abgerechnet. Die Leistungen der Verhinderungspflege kommen zusätzlich hinzu.
Der Anspruch pro Kalenderjahr beträgt maximal 28 Tage, bei einem Höchstbetrag von bis zu 1.550 € und kann nicht mit ins nächste Jahr übertragen werden.
Sie können diese Verhinderungspflege auch stundenweise abrufen, um Erholungsphasen für die Pflegepersonen zu schaffen. In diesen Fällen erfolgt nur eine Anrechnung auf den Höchstbetrag, nicht auf die Dauer. Das Pflegegeld wird in dieser Zeit weitergezahlt.
Bei der Beantragung dieser Leistungen sind wir gerne behilflich. Rufen Sie uns an, wir beraten und informieren Sie kostenlos und individuell.