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Unser Anliegen Prävention

"Schutzkonzept zur Prävention von sexuellen Übergriffen an Schutzbefohlenen und Mitarbeitern"

Sexualisierte Gewalt ist eine Verletzung der Menschenwürde. Wir verpflichten uns, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen um Unversehrtheit und Gesundheit unserer Mitarbeitenden und unserer Kunden zu gewährleisten. Präventionsarbeit ist für uns Teil der Unternehmenskultur.

"Jeder Mensch ist einmalig als Person und besitzt eine ihm von Gott gegebene unverwechselbare Würde. Daraus ergibt sich die Verpflichtung, menschliches Leben in allen Lebensphasen von Anfang bis Ende, von der Geburt bis zum Tod zu achten, zu schützen und, wo Not ist, helfend zu begleiten. Wir sehen den Menschen in seiner Ganzheit und unterstützen seine Fähigkeiten und Stärken." (aus: Leitbild des CV MEH vom 31.05.2011)
Um unserem Leitbild im gelebten Arbeitsalltag Rechnung tragen zu können, haben wir in Anlehnung an die Präventionsordnung der Deutschen Bischofskonferenz ein Schutzkonzept entwickelt, welches jeglicher Form von sexualisierter Gewalt an Schutzbefohlenen und Mitarbeitern präventiv entgegenwirken soll.

Ein wichtiges Merkmal von Prävention stellt im Schutzkonzept eine offene Unternehmenskultur dar, deshalb möchten wir unser Schutzkonzept transparent und nachvollziehbar offen legen.

Wesentliche Bausteine unseres Schutzkonzeptes:

Abbildung: Fachstelle Kinder- und Jugendschutz, Bischöfliches Generalvikariat Trier

1. Personalauswahl und -entwicklung
Das Thema „Sexualisierte Gewalt“ wird im Rahmen des Vorstellungsgesprächs besprochen. Dabei wird intensiv auf die Notwendigkeit der Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses sowie das Unterschreiben eines Verhaltenskodexes bzw. einer Verpflichtungserklärung als Anlage des Dienstvertrags / bzw. der Ehrenamtsvereinbarung hingewiesen.
Zudem wird „Sexualisierte Gewalt“  im Rahmen der Einarbeitung thematisiert. Alle Mitarbeiter nehmen an einer verpflichtenden Schulung zum Thema teil und werden darin sensibilisiert.

3. Beratungs- und Beschwerdewege
Die Klienten werden im Rahmen von Erstgesprächen auf das vorhandene Feedbackmanagement hingewiesen. Diese Möglichkeit besteht sowohl auf persönlicher Ebene als auch in Online-Form auf der Homepage.
Mitarbeiter haben ebenfalls die Möglichkeit, sich über das vorhandene Feedbackmanagement zu beschweren. Zudem können sie bei den Vorgesetzen oder im Falle „sexualisierter Gewalt“ bei der Präventionsbeauftragten direkt vorsprechen.

5. Qualitätsmanagement
Unser Präventionskonzept ist in unser Qualitätsmanagement-System implementiert und wird stetig überprüft und bei Bedarf angepasst und verbessert.

2. Verhaltenskodex und Verpflichtungserklärung
Der Verhaltenskodex legt ethische Standards in der täglichen Arbeit zum Schutz der Mitarbeiter/innen und Kunden/Klienten fest. Er ist Bestandteil des Dienstvertrages/ bzw. der Ehrenamtsvereinbarung.

4. Nachhaltige Aufarbeitung
Sobald nur ein vager Verdacht besteht, dass eine Grenzverletzung oder ein Übergriff passiert sein könnten, hat Hilfe für die Betroffenen oberste Priorität.
Den betroffenen Personen muss bei einer erlebten Grenzverletzung oder einem erlebten Übergriff umgehend professionelle Hilfe angeboten werden. Arbeitsrechtliche Konsequenzen und/oder disziplinarische und strafrechtliche Schritte werden geprüft und eingeleitet. Dabei dienen offene Kommunikationsstrukturen der Prävention von weiteren Vorkommnissen. Bei Ausschluss eines Verdachtes muss der fälschlich Beschuldigte rehabilitiert werden.

6. Fort- und Weiterbildung
Alle Mitarbeiter des Verbandes werden je nach Einsatzbereich umfangreich zum Thema „Sexualisierte Gewalt“ und „Prävention sexualisierter Gewalt“ geschult. Zudem haben alle Mitarbeiter Zugang zum erarbeiteten Schutzkonzept.

Das Thema wird im Verband wachgehalten, denn auch hier gilt, dass alleine das Thematisieren zur Prävention beitragen kann.

 

 

Unser Anliegen Prävention

Sexualisierte Gewalt in Diensten und Einrichtungen der Caritas

Der Schutz vor sexualisierter Gewalt wird in Einrichtungen und Diensten der Caritas mit besonderer Achtsamkeit umgesetzt.

Sowohl in den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz , als auch in den Empfehlungen des Deutschen Caritasverbandes sind deutliche Standards formuliert worden.

Dazu gehört auch, dass für den Fall, wenn Menschen in Diensten und Einrichtungen der Caritas in ihrer sexuellen Selbstbestimmung verletzt werden, dafür gesorgt ist, dass dies schnell entdeckt und dagegen vorgegangen werden kann.

In solchen Situationen wenden Sie sich in der Regel bitte an die Ansprechperson für sexualisierte Gewalt des jeweiligen Trägers der Einrichtung.

Gerne können Sie sich auch an die vom Diözesan-Caritasverband extern beauftragten Ansprechpersonen wenden.

Ingrid Richter
0151 62667627
richter-i@missbrauch-caritas-trier.de

Wolfgang Drehmann
0171 5235893
drehmann-w@missbrauch-caritas-trier.de

Sie stehen Ihnen als Ansprechpersonen zur Verfügung,

  • wenn Sie von sexualisierter Gewalt von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber schutzbefohlenen Menschen (Kindern, Jugendlichen, auch Auszubildende und Praktikanten unter 18 Jahren; Klientinnen und Klienten, Patientinnen und Patienten) im Diözesan-Caritasverband und in Diensten und Einrichtungen der Caritas Kenntnis erhalten.
  • wenn Sie selbst Opfer sexualisierter Gewalt durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Diensten und Einrichtungen der Caritas sind.

Sie sind dafür qualifiziert:

Frau Ingrid Richter und Herr Wolfgang Drehmann, beide nach langjähriger Berufstätigkeit in der sozialen Arbeit im Ruhestand, sind unabhängige Ansprechpersonen. Frau Richter und Herr Drehmann waren zuletzt Leitungen der Lebensberatungsstelle Cochem bzw. Trier und bringen eine hohe fachliche Qualifikation für diese Aufgabe mit. Bei Bedarf können sie von fachlich ausgewiesenen Personen aus den Bereichen Recht und Psychologie unterstützt werden. 

Wie geht es nach einem Gespräch weiter:

Frau Richter und Herr Drehmann fungieren als Kontakt- und Clearingstelle. Sie informieren die verantwortliche Person in der jeweiligen Einrichtung/dem jeweiligen Dienst, die Sorge dafür trägt, dass das Opfer geschützt wird und weitere Schritte zur Klärung der Lage eingeleitet werden. 

Werden tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht auf sexuellen Missbrauch weitergegeben, ist der Träger der Einrichtung verpflichtet, die Information an die staatliche Strafverfolgungsbehörde weiterzuleiten. 

Über den ordnungsgemäßen Abschluss des Verfahrens wird die Direktion des Diözesan-Caritasverbandes von den externen Ansprechpersonen informiert.

  • Kontakt
Ira Gerhartz
Präventionsbeauftragte
02671 9752-0
02671 9752-0
i.gerhartz@caritas-meh.de
Caritasverband Mosel-Eifel-Hunsrück e.V.
Herrenstraße 9
56812 Cochem

Prävention im Bistum Trier

Institutionelles Schutzkonzept

Präventionskonzept

PDF-Dokument folgt in Kürze.

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PDF | 25,5 KB

Feedbackbogen

Verpflichtungserklärung

PDF | 93,5 KB

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