Warum sich Arbeiten bei der Caritas für mich lohnt...
Caritas-Mitarbeitende profitieren von vielen Angeboten und Vergünstigungen.
Caritas-Mitarbeitende profitieren von vielen Angeboten und Vergünstigungen.
Die Bezahlung beim Caritasverband Mosel-Eifel-Hunsrück e. V. richtet sich nach den Arbeitsvertraglichen Richtlinien (AVR) des Deutschen Caritasverbandes, in denen Arbeitsbedingungen und Gehälter geregelt sind. Beispielsweise stehen jedem Mitarbeiter lt. AVR 30 Tage bezahlten Urlaub zu.
Verlässliche Tarifstrukturen
Die AVR werden von der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes festgelegt. Das Besondere daran: In diesem Gremium haben Dienstgeber und Mitarbeitende gleich viele Stimmen. Beschlüsse können nur mit einer Dreiviertelmehrheit gefasst werden.
Der Caritasverband Mosel-Eifel-Hunsrück e. V. arbeitet auf Basis dieses Tarifrechts und regelt alle arbeitsrechtlichen Belange im Rahmen der AVR.
Faire Bezahlung über unser Tarifsystem AVR
Die Gesamtvergütung setzt sich aus einer Regelvergütung (abhängig vom Tätigkeitsmerkmal und Dauer der Berufserfahrung), den Jahressonderzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld, bzw. Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt) sowie ggf. weiteren Vergütungsbestandteilen zusammen.
Darüber hinaus zahlt der Caritasverband Mosel-Eifel-Hunsrück e. V. als weitere Geldleistung allen Mitarbeitenden einen Zuschuss, sofern sie Rahmen des Vermögensbildungsgesetz sparen (vermögenswirksame Leistung). Dies kann dann beispielsweise als (Bau-)Sparanlage oder für die Altersvorsorge verwendet werden.
Als Mitarbeitende der Caritas haben Sie einen vertraglich zugesicherten Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Sie profitieren von den Leistungen der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK).
Bei einer Erkrankung lassen wir unsere Mitarbeitenden nicht allein. Im Krankheitsfall bekommen Sie von uns ab der siebten Woche für sechs Monate einen Zuschuss zum Krankengeld.