Sexualisierte Gewalt in Diensten und Einrichtungen der Caritas
Sowohl in den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz, als auch in den Leitlinien des Deutschen Caritasverbandes sind deutliche Standards formuliert worden.
Dazu gehört auch, dass für den Fall, wenn Menschen in Diensten und Einrichtungen der Caritas in ihrer sexuellen Selbstbestimmung verletzt werden, dafür gesorgt ist, dass dies schnell entdeckt und dagegen vorgegangen werden kann.
Bei Verdachtsfällen auf sexualisierte Gewalt wenden Sie sich in der Regel bitte an die entsprechende Leitungsperson oder an die Ansprechperson für sexualisierte Gewalt des jeweiligen Trägers der Einrichtung (Präventionsbeauftragte).
Bei einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegen Schutzbefohlene stehen externe Ansprechpersonen zur Verfügung.
Sie müssen informiert werden, wenn jemand über einen Verdacht auf sexualisierte Gewalt von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen des Caritasverbandes Mosel-Eifel-Hunsrück e.V. Kenntnis erhält.
Ingrid Richter
0151 62667627
richter-i@missbrauch-caritas-trier.de
Helmut Mencher
0171 5235893
mencher-h@missbrauch-caritas-trier.de