Wer hilft mir, wenn…?
Wie kann ich vorsorgen für den Fall, dass mir etwas geschieht oder ich wegen eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr in der Lage bin für mich selbst zu entscheiden? Diese Fragen hat sich sicherlich jeder schon mal gestellt. In Deutschland gibt es kein automatisches Vertretungsrecht. Wenn keine Vollmacht erteilt wurde und keine rechtliche Betreuung besteht, dürfen Ehe- oder Lebenspartner und Kinder ihre Angehörigen nicht vertreten.
Was genau sind Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung? Warum sind sie sinnvoll? Was soll der Bevollmächtigte entscheiden dürfen? Die Veranstaltung gibt einen Überblick zu den Möglichkeiten der vorsorgenden Verfügungen.
Kosten: Kostenfrei, Spende erbeten.
Alle Interessierte sind herzlich eingeladen. Um Anmeldung wird gebeten. Im Anschluss an den Vortrag besteht Möglichkeit zum Austausch bei Kaffee und Kuchen.
Der Zugang ist barrierefrei. Wenn Sie nicht mobil sind, holt Sie unser Fahrdienst gerne ab, bitte bei Anmeldung Abholwunsch angeben.
Kontakt und Anmeldung:
Caritas-Begegnungsstätte, Tel.06571 9155-0 oder Mail a.kien@caritas-meh.de und
Ulrike Jung-Ristic, Mail u.jung-ristic@caritas-meh.de.